Sonderfahrten
Die Sonderfahrten sind Teil der praktischen Grundausbildung, sie sind Pflichtfahrstunden. Hierzu zählt die Überlandfahrten, die Autobahnfahrten und die Nachtfahrten.
Diese gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten müssen mindestens erfüllt sein, bevor Sie die Führerscheinprüfung absolvieren können. Wir versuchen diese Fahrten in mehreren Blöcken zu absolvieren, damit auch etwas längere Touren z.B. in den Harz möglich sind.
Keine Angst, diese Fahrten werden erst am Ende der Grundausbildung durchgeführt, wenn Sie garantiert schon sicher mit dem Fahrzeug umgehen können.